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   EuGH, 02.02.1988 - 61/86   

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https://dejure.org/1988,3335
EuGH, 02.02.1988 - 61/86 (https://dejure.org/1988,3335)
EuGH, Entscheidung vom 02.02.1988 - 61/86 (https://dejure.org/1988,3335)
EuGH, Entscheidung vom 02. Februar 1988 - 61/86 (https://dejure.org/1988,3335)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Vereinigtes Königreich / Kommission

    EWG-Vertrag, Artikel 48 Absatz 3 Buchstabe b
    1 . Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Ziele - Freier Verkehr der Erzeugnisse - Ausnahme - Erhebung einer Abgabe bei der Ausfuhr in einen anderen Mitgliedstaat - Rechtfertigung - Voraussetzungen

  • EU-Kommission

    Vereinigtes Königreich / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Schaffung der Bedingungen eines Binnenmarkts durch eine gemeinsame Marktorganisation; Schaffung einer gemeinsamen Marktorganisation für Schaffleisch und Ziegenfleisch; Vereinbarkeit der Erhebung einer Abgabe bei der Ausfuhr in einen anderen Mitgliedstaat mit dem Bestehen ...

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Ziele - Freier Verkehr der Erzeugnisse - Ausnahme - Erhebung einer Abgabe bei der Ausfuhr in einen anderen Mitgliedstaat - Rechtfertigung - Voraussetzungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Gemeinsame Marktorganisation für Schaf- und Ziegenfleisch - "claw-back".

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1988, 431
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 15.09.1982 - 106/81

    Kind / EEC

    Auszug aus EuGH, 02.02.1988 - 61/86
    September 1982 in der Rechtssache 106/81 ( Kind/EWG, Slg . 1982, 2885 ) zum Ausdruck gebracht, als er feststellte, daß die Erhebung einer Ausfuhrabgabe nach Artikel 9 Absatz 3 der Verordnung Nr .
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.06.1989 - 181/88

    Jean-François Deschamps und andere gegen Office national interprofessionnel des

    die beiden Urteile vom 2. Februar 1988 in der Rechtssache 61/86 sowie den verbundenen Rechtssachen 305/85 und 142/86 3.8.

    Insbesondere in dem Urteil in der Rechtssache 61/86 hat der Gerichtshof ausgeführt, daß die gemeinsame Marktorganisation für Schaffleisch, die durch die Verordnung Nr. 1837/80 eingeführt wurde, die vollständige Vereinheitlichung der verschiedenen regionalen Märkte noch immer nicht erreicht habe und durch eine schrittweise Entwicklung hin zu einem einheitlichen Markt gekennzeichnet sei.

    Es ist zwar einzuräumen, daß in der Rechtssache 61/86 nicht die Frage im Vordergrund stand, ob es zulässig ist, in einer einheitlichen Marktorganisation verschiedene Marktstützungsmaßnahmen vorzusehen, von denen eine nur in einem bestimmten Teil der Gemeinschaft angewendet werden kann, sondern vielmehr die Frage, welche Folgerungen aus der Existenz dieser divergierenden Regelung zu ziehen sind.

    - Urteile vom 2. Februar 1988, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland/Kommission, Rechtssache 61/86, Slg. 1988, 431, und verbundene Rechtssachen 305/85 und 142/86, Slg. 1988, 467.4 - Verordnung Nr. 871/84 des Rates vom 31. März 1984 zur vierten Änderung der Verordnung Nr. 1837/80 über die gemeinsame Marktorganisation für Schaf- und Ziegen- Ieisch und zur Änderung der Verordnung Nr. 950/68 über den Gemeinsamen Zolltarif, ABl.

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.11.1988 - 3/87

    The Queen gegen Ministry of Agriculture, Fisheries and Food, ex parte Agegate

    1985, 3317, und vom 2. Februar 1988 in der Rechtssache 61/86, Vereinigtes Königreich/Kommission, Slg. 1988, 431.

    Desgleichen hat der Gerichtshof in seinem Urteil vom 2. Februar 1988 in der Rechtssache 61/86 (Vereinigtes Königreich/ Kommission, Slg. 1988, 431) ausdrücklich anerkannt:.

    So geht aus dem Urteil "clawback" vom 2. Februar 1988 (Rechtssache 61/86) hervor, daß Ausnahmen ihre Rechtfertigung in der Unvollständigkeit einer gemeinsamen Marktorganisation finden können.

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.12.1991 - C-38/90

    Strafverfahren gegen Thomas Edward Lomas und andere. - Gemeinsame

    Im Urteil Vereinigtes Königreich/Kommission hat der Gerichtshof - noch deutlicher - festgehalten, daß die Erhebung des Clawback insoweit "keine Abgabe mit zollgleicher Wirkung darstellt, als sie nicht von der Interventionsregelung zu trennen ist, die in der Gewährung der variablen Schlachtprämie besteht, und als sie dazu dient, die Auswirkungen dieser Prämie genau auszugleichen und damit für die Erzeugnisse aus den Staaten oder Gebieten, in denen diese Prämie gewährt wird, die Ausfuhr in die anderen Mitgliedstaaten zu ermöglichen, ohne deren Märkte zu stören" (7).

    (5) Vgl. Urteile vom 2. Februar 1988 in der Rechtssache 61/86 (Vereinigtes Königreich/Kommission, Slg. 1988, 431, Randnr. 10), und in der Rechtssache 162/86 (Livestock et Johnson, Slg. 1988, 489, Randnr. 9).

    (8) Urteil Vereinigtes Königreich/Kommission, a. a. O., Randnr. 15 (Unterstreichungen von mir).

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.10.1987 - 162/86

    Livestock Sales Transport Ltd und P. M. Johnson Esq. gegen Intervention Board for

    B '- Stellungnahme 4. Der Vortrag der Antragstellerinnen des Ausgangsverfahrens, des Vereinigten Königreichs und der Kommission der Europäischen Gemeinschaften stimmt weitgehend mit dem überein, was bereits zur Rechtssache 61/86, Slg. 1988, 431, ausgeführt worden war.

    1 - Rechtssache 61/86, Slg. 1988, 431.

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.04.2012 - C-355/10

    Parlament / Rat - Nichtigkeitsklage - Beschluss 2010/252 -

    Vgl. noch Urteile vom 16. Juni 1987, Romkes (48/86, Slg. 1987, 2671), vom 2. Februar 1988, Vereinigtes Königreich/Kommission (61/86, Slg. 1988, 431), und vom 27. September 1979, Eridania-Zuccherifici nazionali und Società italiana per l'industria degli zuccheri (230/78, Slg. 1979, 2749).
  • EuGH, 08.02.1996 - C-212/94

    FMC u.a.

    28 Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. Urteile vom 15. September 1982 in der Rechtssache 106/81, Kind/Kommission, Slg. 1982, 2885; vom 2. Februar 1988 in der Rechtssache 61/86, Vereinigtes Königreich/Kommission, Slg. 1988, 431; vom 13. Dezember 1989 in den Rechtssachen C-181/88, C-182/88 und C-218/88, Deschamps u. a., Slg. 1989, 4381; und zuletzt Lomas u. a.) ist die Erhebung des Clawback grundsätzlich zulässig; der Gerichtshof hat nur bestimmte Durchführungsmodalitäten gerügt.
  • EuGH, 10.03.1992 - C-38/90

    Strafverfahren gegen Lomas u.a.

    15 Dazu hat der Gerichtshof bereits festgestellt (vgl. Urteile vom 15. September 1982 in der Rechtssache 106/81, Kind/Kommission, Slg. 1982, 2885, und vom 2. Februar 1988 in der Rechtssache 61/86, Vereinigtes Königreich/Kommission, Slg. 1988, 431), daß zwar jede Erhebung eines Geldbetrags bei der Ausfuhr in einen anderen Mitgliedstaat unabhängig von ihrem Zweck grundsätzlich eine Einschränkung des freien Verkehrs der Erzeugnisse im Gemeinsamen Markt darstellt, daß die Erhebung einer solchen Abgabe aber im Rahmen einer noch nicht vollständig vereinheitlichten Marktorganisation gerechtfertigt sein kann, wenn sie die Ungleichheiten ausgleichen soll, die sich aus der noch nicht vollendeten Verwirklichung der gemeinsamen Marktorganisation ergeben, um es den von dieser erfassten Erzeugnissen zu ermöglichen, unter gleichen Bedingungen zu verkehren, ohne daß der Wettbewerb zwischen Erzeugern aus den verschiedenen Gebieten künstlich verfälscht wird.
  • Generalanwalt beim EuGH, 05.11.1996 - C-285/94

    Italienische Republik gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    (14) - Urteil Vreugdenhill u. a., a. a. O., Randnr. 16; ebenso die Urteile vom 2. Februar 1988 in der Rechtssache 61/86 (Vereinigtes Königreich/Kommission, Slg. 1988, 431, Randnr. 7); vom 11. März 1987 in den verbundenen Rechtssachen 279/84, 280/84, 285/84 und 286/84 (Rau u. a., Slg. 1987, 1069, Randnr. 14) und vom 17. Oktober 1995 in der Rechtssache C-478/93 (Niederlande/Kommission, Slg. 1995, I-3084, Randnr. 30).
  • EuGH, 02.02.1988 - 162/86

    Livestock Sales Transport / Intervention Board for Agricultural Produce

    9 Wie der Gerichtshof in seinem heutigen Urteil in der Rechtssache 61/86 ( Vereinigtes Königreich/Kommission, Slg . 0000, 0000 ) entschieden hat, kann Artikel 9 Absatz 3 nicht dahin ausgelegt werden, daß er der Kommission ein Ermessen einräumt, das es ihr erlaubt, für Tiere und Erzeugnisse, für die keine variable Schlachtprämie gezahlt wurde, beim Verlassen des Gebiets 5 die Erhebung eines aufgrund dieser Prämie berechneten Betrags vorzuschreiben .
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.12.1995 - C-212/94

    FMC plc, FMC (Meat) Ltd, DT Duggins Ltd, Marshall (Lamberhurst) Ltd, Montelupo

    ( 9 ) Vgl. insoweit Urteile des Gerichtshofes vom 15. September 1982 in der Rechtssache 106/81 (Kind, Slg. 1982, 2885) und vom 2. Februar 1988 in der Rechtssache 61/86 (Vereinigtes Königreich/Kommission, Slg. 1988, 431).
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.06.1994 - C-363/93

    René Lancry SA gegen Direction générale des douanes und Société Dindar Confort,

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.02.1989 - 263/87

    Königreich Dänemark gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.07.1995 - C-478/93

    Königreich der Niederlande gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

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